1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt)
werden zum Bestandteil sämtlicher Verträge, welche die Firma D9T GmbH
mit Sitz in Ulm (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) mit ihren Kunden
schließt. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn
ihre Geltung nicht mehr ausdrücklich vereinbart wurde, spätestens mit
Annahme der Leistung. Die AGB des Dienstleisters gelten ausschließlich.
Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn der Dienstleister ausdrücklich
und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat.
1.2 Für Domainverträge gelten über diese AGB hinaus die Domain-AGB.
1.3 Der Dienstleister ist jederzeit berechtigt diese AGB
einschließlich aller Angaben wie Benutzungsbedingungen, Preislisten,
Leistungsbeschreibungen etc. zu ändern oder zu ergänzen. Die geänderten
AGB werden dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bekannt gegeben.
Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so werden die
geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde
fristgemäß, so ist der Dienstleister berechtigt, den Vertrag zu dem
Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden
Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. Kündigt der Dienstleister
nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.
1.4 Übertragungen und Abtretungen von Rechten und Pflichten des
Kunden gegen den Dienstleister auf Dritte aus den zwischen den
Vertragsparteien bestehenden Vertragsverhältnissen bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.
1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle diesbezüglichen
Änderungen sind auf den Seiten des Dienstleisters online im Internet
unter http://d9t.de dauerhaft verfügbar. Der Kunde wird zur Zustimmung
dieser AGB ausdrücklich aufgefordert.
2 Leistungen
2.1 Der Dienstleister darf sich zur Erfüllung der diesem obliegenden
Leistungsverpflichtungen Dritter als Erfüllungshilfen bedienen. Die
vertraglichen Pflichten des Dienstleisters bleiben hiervon unberührt.
2.2 Falls der Kunde eine Leistung Dritter über den Dienstleister
bestellt oder als Zusatzleistung über den Dienstleister mitbestellt,
begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen
Kooperationspartner des Dienstleisters. Solche Verträge enden unabhängig
vom Vertragsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Kunden und
berühren dieses nur im ausdrücklich angegebenen Umfang.
2.3 Der Einbeziehung von Geschäftsbedingungen des Kunden in das
Vertragsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Kunden wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
3 Zustandekommen von Verträgen; Angebote und Preise
3.1 Die Angebote des Dienstleisters, insbesondere die in Print- sowie
elektronischen Medien angebotenen Leistungen und Preise, sind
freibleibend und unverbindlich. Dabei handelt es sich lediglich um eine
invitatio ad offerendum.
3.2 Der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden kommt erst
dadurch zustande, dass der Dienstleister das Angebot des Kunden auf
Abschluss eines Vertrags schriftlich annimmt. Ebenso bedürfen sonstige
Erklärungen und sämtliche Bestellungen zur Rechtswirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister.
4 Laufzeit der Verträge
4.1 Verträge über wiederkehrende Leistungen werden auf unbestimmte
Zeit geschlossen. Sie können von jedem Vertragsteil im Rahmen der
vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen
Leistungsperiode aufgekündigt werden.
4.2 Der Vertrag über wiederkehrende Leistungen beginnt ab dem
Zeitpunkt zu laufen, ab dem der Kunde die Leistungen des Dienstleisters
in Anspruch nehmen kann.
4.3 Die Mindestlaufzeit für Hosting, Miet-Softwaresysteme
(Application Service Providing, im Folgenden ASP genannt),
SSL-Zertifikate und geringfügige Leistungen, insbesondere
Backup-Verträge, E-Mail Hosting und Update-Verträge, beträgt, soweit
nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, 24 Monate ab dem
Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Leistungen des Dienstleisters in
Anspruch nehmen kann.
5 Kündigung
5.1 Bei allen Verträgen, die wiederkehrende Leistungen des
Dienstleisters zum Gegenstand haben, ist nach Ablauf der Mindestlaufzeit
jede Vertragspartei berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist
von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich zu kündigen.
5.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit
der Zahlung der Entgelte, bzw. eines nicht unerheblichen Teils der
Entgelte für bereitgestellte Leistungen mehr als vier Wochen in Verzug
kommt. Ein Teil der Entgelte ist dann als nicht unerheblich anzusehen,
wenn er EUR 10,00 erreicht. Der Dienstleister ist in diesem Falle
berechtigt, die auf die restliche Vertragslaufzeit entfallenden
Nutzungsentgelte abzüglich etwa ersparter Aufwendungen als Schadenersatz
zu verlangen.
5.3 In jedem Fall hat die Kündigung – unerheblich, ob es sich dabei um
eine ordentliche oder um eine außerordentliche Kündigung handelt –
schriftlich zu erfolgen. Dies gilt sowohl für den Dienstleister als auch
für den Kunden.
6 Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten
6.1 Bei Verträgen, die wiederkehrende Leistungen des Dienstleisters
zum Gegenstand haben, wird die Zahlung der Leistungen durch den Kunden
bereits im Voraus fällig. Hierzu wird vom Dienstleister unabhängig von
der jeweiligen Vertragslaufzeit ein Zahlungsintervall festgesetzt, in
dem die entstehenden Kosten vom Kunden im Voraus zu bezahlen sind. Im
Fall einer Vertragskündigung innerhalb des Intervalls erstattet der
Dienstleister dem Kunden die zu viel bezahlten Kosten zurück.
6.2 Sofern der Dienstleister Softwareentwicklungsleistungen für den
Kunden erbringt, erfolgt die Abnahme in monatlichen Teilen und ist vom
Kunden schriftlich zu bestätigen. Über die Softwareentwicklung wird ein
separater Entwicklungsvertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden
geschlossen. Die Abnahme von Teilleistungen gilt spätestens zwei Wochen
nach der Fertigstellung sowie bei Inbetriebnahme und/oder Nutzung als
erfolgt, sofern sich der Kunde die Abnahme nicht ausdrücklich vorbehält.
Nach Fertigstellung der gesamten vom Dienstleister geschuldeten
Softwareentwicklung findet eine Endabnahme statt. Dabei soll geklärt
werden, ob die geschuldete Software funktioniert und ob das gesamte vom
Dienstleister zu erstellende Werk den vereinbarten Anforderungen genügt
und fehlerfrei funktioniert. Der Kunde verpflichtet sich, diese
Endabnahme binnen zwei Wochen nach Fertigstellung der zu erstellenden
Software durchzuführen.
6.3 Die Rechnungen des Dienstleisters sind vom Kunden innerhalb von
10 Tagen nach Erhalt rein netto ohne Abzug zu begleichen. Kommt der
Kunde dem nicht nach, ist der Dienstleister berechtigt, die mit dem
Vertrag verbundenen Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der
Rechnung auszusetzen. Die Vertragslaufzeit sowie das kostenpflichtige
Vorhalten der Betriebsbereitschaft bleiben davon unberührt. Ein
Minderungs- oder Schadenersatzanspruch des Kunden ergibt sich daraus
nicht.
6.4 Zahlungen des Kunden mit befreiender Wirkung können ausschließlich an den Dienstleister erfolgen.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister auf dessen
schriftliches Verlangen für die Bezahlung monatlicher Entgelte eine
Bankeinzugsermächtigung für das Konto des Kunden zu erteilen. Der Kunde
hat insoweit für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Ist
aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Grundes eine Teilnahme am
Lastschriftverfahren nicht möglich, fällt aufgrund des erhöhten
Bearbeitungsaufwands eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,00 EUR pro
Rechnung an. Bei Rücklastschriften ist der Dienstleister berechtigt, dem
Kunden neben den anfallenden Bankgebühren eine pauschale
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR zu berechnen, soweit die
Rücklastschrift vom Kunden zu vertreten ist.
6.6 Der Dienstleister kann dem Kunden Rechnungen über geringe Beträge
auch in ausschließlich elektronischer Form zustellen. In diesem Fall
erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm keine
Rechnungen in Schriftform und auf dem Postweg zugesandt werden. Die
Rechnung gilt als erhalten, wenn sie an die dem Dienstleister bekannte
E-Mail-Adresse des Kunden übersandt worden ist. Verlangt der Kunde
dennoch eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist der
Dienstleister berechtigt, hierfür ein zusätzliches Entgelt von € 3,00
pro Rechnung zu verlangen.
6.7 Einwendungen gegen die Rechnungen des Dienstleisters sind vom
Kunden innerhalb von 30 Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu
machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnungen
verlangen, muss aber die Unrichtigkeit der Abrechnung nachweisen.
6.8 Der Dienstleister stellt pro berechtigter Zahlungserinnerung eine
Bearbeitungsgebühr von € 5,00 sowie pro berechtigter Mahnung eine
Bearbeitungsgebühr von € 5,00 in Rechnung.
6.9 Wird dem Dienstleister nach dem Vertragsschluss eine wesentliche
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt, so ist
der Dienstleister berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu erbringen. Dies gilt
insbesondere dann, wenn der Kunden mit den Zahlungen fälliger Rechnungen
in Verzug kommt, wenn über das Vermögen des Kunden das
Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
beantragt wird o.ä. Werden die Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen vom Kunden nicht innerhalb einer angemessenen
Frist von mindestens zehn Werktagen erbracht, so kann der Dienstleister
von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung
weiterer Rechte bleibt dem Dienstleister ausdrücklich vorbehalten.
7 Leistungen des Dienstleisters
7.1 Termine für die Erbringung der Leistungen des Dienstleisters sind
nur verbindlich, wenn der Dienstleister dies ausdrücklich schriftlich
bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich
liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch den
Dienstleister getroffen hat.
7.2 Sobald eine Sendung den Dienstleister oder einen vom
Dienstleister beauftragten Dritten verlassen hat, geht die Gefahr auf
den Kunden über. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden, soweit
nicht schriftlich etwas anders vereinbart wurde. Auf Verlangen des
Kunden wird die Ware vom Dienstleister versichert, die Kosten hierfür
trägt der Kunde. Transportschäden sind unverzüglich beim Transporteur
und beim Absender anzuzeigen.
7.3 Unvorhersehbare Ereignisse aufgrund höherer Gewalt (z.B.
behördliche Maßnahmen und Anordnungen, Ausfall von
Telekommunikationsverbindungen und Kommunikationsnetzen, Leistungsverzug
von Lieferanten, Streik, Krieg, Embargo, Blitzschlag, Blockade,
Aussperrung, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom
etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern des
Dienstleisters oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei
den vom Dienstleister Betreibern von Subknotenrechnern (POPs)
eintreten) sowie sonstige unvermeidbare, außerhalb des Einflussbereiches
des Dienstleisters liegende oder vom Dienstleister nicht zu vertretende
Störungen und Ereignisse, die zu Liefer- und Leistungsverzögerungen des
Dienstleisters führen, berechtigen den Dienstleister, die
Leistungserbringung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die
Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Wird der Dienstleister von
seiner Verpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich
der Dienstleister nur berufen, wenn der Kunde vom Dienstleister
unverzüglich über die Behinderung unterrichtet wurde. Bei Ausfällen von
Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches des
Dienstleisters liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von
Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn der
Dienstleister oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und
sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
7.4 Zumutbare Teilreparaturen und Teillieferungen des Dienstleisters
sind zulässig. Solche Leistungs- und Lieferverzögerungen sind dem Kunden
mitzuteilen. Der Kunde kann im Falle des Verzugs dem Dienstleistender
schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf
dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, schriftlich vom Vertrag
zurück zu treten.
7.5 Der Dienstleister behält sich das Recht vor, sämtliche Leistungen
im Rahmen des technischen Fortschritts jederzeit, auch ohne vorherige
Ankündigung, zu verbessern oder zu ändern.
7.6 Kostenlose Leistungen des Dienstleisters sind freiwillige
Leistungen, auf die zu keiner Zeit ein Rechtsanspruch des Kunden
besteht. Die Leistungen können vom Dienstleister jederzeit, auch ohne
vorherige Ankündigung, verändert oder eingestellt werden. Ein
Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch des Kunden ergibt
sich hieraus nicht.
7.7 Die technische Wartung und Änderung der Hardware erfolgt
ausschließlich durch den Dienstleister oder durch vom Dienstleister
beauftragte Dritte. Sofern die Wartung und Änderung der Hardware durch
vom Dienstleister beauftragte Dritte durchgeführt wird, haftet der
Dienstleister dem Kunden gegenüber nicht. Der Dienstleister tritt dem
Kunden jedoch sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche
gegen den beauftragten Dritten ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung an.
7.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Hardware des Dienstleisters
zu besichtigen, zu demontieren, zu entfernen oder zu ändern. Verstößt
der Kunde gegen diese Unterlassungspflicht, sind sämtliche Ansprüche des
Kunden gegen den Dienstleister auf Gewährleistung und Schadensersatz
ausgeschlossen. Der Dienstleister ist in diesem Fall jedoch berechtigt,
das Vertragsverhältnis mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung zu
kündigen. Daneben haftet der Kunde dem Dienstleister auf Schadensersatz.
7.9 Der Dienstleister gewährleistet dem Kunden eine Verfügbarkeit des
an die Systeme des Dienstleisters angeschlossenen Backbones von 99,5%,
sowie eine Dienstverfügbarkeit der Konnektivität am Serversystem von
mindestens 99%, jeweils errechnet aus dem Jahresmittel (360 Tage). Die
durchschnittliche Bereitstellungszeit (ggf. ohne endgültigen
IP-Adressraum und endgültige Domains) berechnet sich ab
Auftragsbestätigung durch den Dienstleister. Die Dienste werden am
vereinbarten Übergabepunkt bereitgestellt. Der Dienstleister übernimmt
keine Gewähr für Störungen, die auf Eingriffe des Kunden oder Dritter,
die technische Ausstattung des Kunden oder ungeeignete, unsachgemäße
oder fehlerhafte Nutzung zurückzuführen sind.
8 Übergang von Eigentumsrechten
Beim Erwerb von Hard- oder Software durch den Kunden bleibt diese bis
zur vollständigen Begleichung der Rechnung Eigentum des Dienstleisters.
Bei Dienstleistungen mit einem verwertbaren (Teil-) Ergebnis,
insbesondere bei Konzeptions-, Programmier- und Designleistungen, bleibt
der Dienstleister bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung
Inhaber des Alleinverwertungsrechtes.
9 Vertragspflichten des Kunden
9.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Dienste des
Dienstleisters alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften
sowie die Anweisungen des Dienstleisters zu beachten.
9.2 Der Kunde ist für die von ihm praktizierte Nutzung der Dienste
des Dienstleisters selbst verantwortlich. Eine Haftung des
Dienstleisters ist ausgeschlossen. Für den Dienstleister besteht in
keinem Fall eine Prüfungspflicht der vom Kunden praktizierten Nutzung,
insbesondere der durch den Kunden bereitgestellten Inhalte. Der Kunde
stellt den Dienstleister von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die auf
rechtswidrigen Handlungen oder bereitgestellten Inhalten des Kunden
beruhen.
9.3 Dem Kunden ist bekannt, dass das Internet eine öffentliche und
internationale Institution ist. Er verpflichtet sich, das Internet sowie
die Dienstleistungen des Dienstleisters und dessen Systeme nur im
Rahmen der geltenden deutschen Gesetze zu nutzen und alle behördlichen
Vorschriften sowie die Anweisungen des Dienstleisters zu beachten. Er
wird daher insbesondere unter Ergreifung aller erforderlichen und
geeigneten Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass keine gesetzeswidrigen
Inhalte über die Übertragungswege, die vom Dienstleister zur Erbringung
der Leistung verwendet und zur Verfügung gestellt werden, geleitet
werden.
9.4 Der Kunde hat seine Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen
Stand der Technik so zu konfigurieren und zu gestalten, dass sie weder
Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist, die geeignet sind, den vom
Dienstleister oder einem Dritten angebotenen Internetdienst oder
generell einen reibungs- und fehlerlosen Netzbetrieb zu beeinträchtigen.
Der Kunde wird seinen eigenen Kunden ("Drittkunden") diese
Verpflichtungen ebenfalls auferlegen.
9.5 Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Dienstleister unverzüglich
über Störungen und Sicherheitsmängel aller vom Kunden genutzten und vom
Dienstleister bereitgestellten Leistungen zu unterrichten
(Störungsmeldung) und dem Dienstleister bei der Feststellung ihrer
Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbaren Umfang zu
unterstützen. Stellt sich dabei heraus, dass die Störung nicht vom
Dienstleister zu vertreten ist bzw. nicht auf einen Fehler der von vom
Dienstleister erbrachten Leistungen beruht, ist der Dienstleister
berechtigt, dem Kunden den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu
stellen.
10 System- und Softwareupdates
Sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden trägt
der Dienstleister Sorge für die technische Wartung der Systeme im Rahmen
der Betriebsbereitschaft sowie die Aktualisierung der darauf
betriebenen und durch den Dienstleister bereitgestellten Software. Der
Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmte Versionen oder Aktualisierungen
der Systemsoftware (Betriebssystem, Webserver und Standarddienste). Sind
die technischen Wartungs- und Aktualisierungsmaßnahmen nicht ohne
kurzzeitige Betriebsunterbrechungen durchführbar, so wird der
Dienstleister den Kunden im Vorfeld informieren.
11 Datenschutzvereinbarungen
11.1 Beide Vertragsparteien sind zur besonderen Sorgfalt im Umgang
mit Daten verpflichtet. Der Dienstleister sammelt persönliche Daten des
Kunden nur in dem Umfang, der für den reibungslosen Geschäftsablauf
notwendig ist. Dazu gehört die Speicherung von personenbezogenen Daten,
insbesondere Adress- und Telekommunikationsdaten, steuerrelevante Daten
und sonstige Daten, die für die Bearbeitung von Aufträgen notwendig
sind, auf einem Datenträger. Der Kunde wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des
Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass der Dienstleister
seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus
dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich der
Dienstleister Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient,
ist der Dienstleister berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen,
wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Der
Dienstleister steht dafür ein, dass alle Personen, die vom Dienstleister
mit der Abwicklung der zwischen den Vertragsparteien bestehenden
Verträge betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen
Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der
Kunde seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der
Dienste des Dienstleisters nicht für ihn oder den Dritten bestimmte
Daten und Informationen zu verschaffen.
11.2 Der Dienstleister stellt im Übrigen mit geeigneten technischen
Mitteln sicher, dass die personenbezogenen Daten des Kunden vom Zugriff
durch unberechtigte Dritte geschützt sind.
11.3 Die Daten des Kunden werden beim Dienstleister verwendet, um
persönliche Empfehlungen für den Kunden zu erstellen und zu verfeinern.
11.4 Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, wenn dies für die
Durchführung des Auftrags des Kunden nötig ist, insbesondere bei
Domainregistrierungen, Domainänderungen und Zertifikat-Anträgen, oder
auf Anweisung von berechtigten Behörden. Sollte die Weitergabe an einen
vom Dienstleister beauftragten Dritten nötig sein, wird der Kunde
darüber gesondert informiert.
11.5 Das Anfragen und Einholen spezieller Angebote des Kunden gelten
als Zustimmung zur Sammlung und Weiterverwendung dieser Informationen
durch den Dienstleister.
11.6 Daten über die Besucher der Webseiten des Dienstleisters werden
erhoben, um das Nutzerverhalten analysieren, und um damit den
Kundenservice auf den Webseiten verbessern zu können.
11.7 Verbindungsdaten, insbesondere IP-Adresse und Zeitpunkt eines
Zugriffs, zu allen Diensten auf den Servern des Dienstleisters werden
aus sicherheitstechnischen Gründen gespeichert.
12 Haftung des Dienstleisters
12.1 Gegenüber Unternehmern haftet der Dienstleister für Schäden,
außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn
und soweit dem Dienstleister seinen gesetzlichen Vertretern oder
leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Für sonstige Erfüllungsgehilfen haftet der Dienstleister nur bei
Vorsatz und soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder
grob fahrlässig verletzen.
12.2 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher
Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichen Verhaltens
sonstiger Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters besteht keine Haftung
für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn.
Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters, dessen
gesetzlicher Vertreter und leitender Angestellter, ist die Haftung auf
den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Gegenüber Verbrauchern haftet der Dienstleister nur für Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
12.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen
gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der
Übernahme ausdrücklicher Garantien durch den Dienstleister und für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
13 Gewährleistung
13.1 Der Dienstleister gewährleistet dem Kunden die Erbringung seiner
Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik sowie
entsprechend der vertraglichen Zusatzvereinbarungen einschließlich der
Leistungsbeschreibung des beanspruchten Dienstes und unter Einhaltung
aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften.
13.2 Der Dienstleister gewährleistet, dass die durch den
Dienstleister hergestellten Standard-Softwareprogramme vertragsgemäß
grundsätzlich einsetzbar sind. Das bedeutet, dass ihre Arbeitsweise mit
der Beschreibung in der jeweiligen Benutzerdokumentation übereinstimmt.
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler in
Standard-Softwareprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen
auszuschließen. Voraussetzung für einen Fehlerbeseitigungsanspruch ist,
dass der Fehler reproduzierbar ist und in der letzten vom Kunden
übernommenen Version des jeweiligen Programms auftritt.
13.3 Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr für Störungen, die auf
Eingriffe des Kunden oder Dritter, auf die technische Ausstattung des
Kunden oder auf ungeeignete, unsachgemäße oder fehlerhafte Nutzung
zurückzuführen sind.
13.4 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind zunächst auf das
Recht auf Nachbesserung beschränkt. Der Kunde kann andere
Gewährleistungsrechte erst dann geltend machen, wenn die Nachbesserung
durch den Dienstleister fehlgeschlagen ist.
13.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab
Lieferdatum, spätestens ab Nutzbarkeit der Leistungen durch den Kunden.
Diese Frist gilt auch für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden
gegen den Dienstleister aufgrund von Mangelfolgeschäden. Dies gilt nicht
für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen.
Gewährleistungsansprüche gegen den Dienstleister stehen nur dem
vertraglichen Kunden des Dienstleisters zu und sind nicht an Dritte
abtretbar.
14 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
14.1 Gegen Ansprüche des Dienstleisters kann der Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur
wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
14.2 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des
Verantwortungsbereiches des Dienstleisters liegende Störung erfolgt
keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur
dann erstattet, wenn der Dienstleister oder einer seiner Erfüllungs-
oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens
fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als
einen Werktag erstreckt. Für Ansprüche gegen vom Dienstleister
beauftragte Dritte haftet dieser nicht. Stattdessen werden dem Kunden
die Ansprüche gegen den Dritten abgetreten. Der Kunde nimmt diese
Abtretung hiermit an.
15 Widerrufsrecht
15.1 Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge
besteht keinerlei Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden, wenn mit der
Ausführung der Leistung (z. B. Domainregistrierung, Account-Einrichtung
und Freischaltung etc.) mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden
bereits begonnen wurde, oder der Kunde dies selbst veranlasst hat. Dies
wird mit Zustimmung der AGB bei der Registrierung bestätigt.
15.2 Ferner sind die Bestimmungen über Fernabsatzverträge nicht
anwendbar für solche Waren, deren Wert dem Kunden schon unentziehbar
zugeflossen ist.
16 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für diese AGB, für die sonstigen Verträge sowie für die
Geschäftsbeziehungen, die zwischen den Vertragsparteien geschlossen
werden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand
ist, soweit dies zulässig vereinbart werden kann, Ulm. Andere nationale
Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.
17 Sonstiges
17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die
Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen. Die Vertragsparteien
verpflichten sich dazu, unwirksame oder nichtige Klauseln durch solche
zu ersetzen, die wirksam sind und dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen oder nichtigen Klausel am nächsten kommen. Dies gilt
entsprechend für Lücken in den AGB oder in den Verträgen.
17.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen
und Aufhebungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, durch die das
Schriftformerfordernis abbedungen werden soll.
Domain-AGB
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher
Verträge betreffend Domains, welche die Firma D9T GmbH mit Sitz in Ulm
(nachfolgend „Dienstleister“ genannt) mit ihren Kunden schließt. Sie
gelten somit auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn ihre Geltung
nicht mehr ausdrücklich vereinbart wurde, spätestens mit Annahme der
Leistung. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn der Dienstleister
ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Diese AGB für
Domainverträge ergänzen die AGB des Dienstleisters (s.o.).
2 Domains
2.1 Der Dienstleister wird gegenüber der jeweiligen Domain-Vergabe
Organisation lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen
Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und
verpflichtet.
2.2 Der Kunde versichert, dass durch Registrierung der vom Kunden
gewünschten Internet-Domain keine Rechte Dritter verletzt werden. Der
Kunde erkennt an, dass er für die Wahl des Domainnamens allein
verantwortlich ist und erklärt, den Dienstleister von sämtlichen
Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Domain freizustellen.
2.3 Der Kunde erkennt mit der Beauftragung einer Domainregistrierung
unter dem Top-Level .de die Registrierungsrichtlinien der DENIC
[http://www.denic.de/de/richtlinien.html] und mit Beauftragung einer
Domainregistrierung unter dem Top-Level com, net, org, info oder biz an,
dass bei Domainstreitigkeiten das sogenannte UDRP-Verfahren (Uniform
Dispute Resolution Policy) [http://www.icann.org/udrp/udrp.htm]
Anwendung findet.
2.4 Der Dienstleister übernimmt keine Gewährleistung für die
Verfügbarkeit eines Domainnamens. Alle in dieser Hinsicht erteilten
Auskünfte sind unverbindlich, dies gilt auch für erfolgte
Auftragsbestätigungen. Auch die Beantragung der Domain durch den
Dienstleister stellt keine Gewährleistung der Zuteilung des gewünschten
Domainnamens dar.
2.5 Eine Änderung eines Domainnamens ist zu keiner Zeit möglich.
3 Laufzeit und Kündigung
3.1 Jede Registrierungsstelle für Top-Level-Domains (TLD) legt
individuelle Laufzeiten fest. Der Dienstleister gibt diese Laufzeiten in
Bezug auf Domains an den Kunden weiter. Die aktuelle Regelung ist vor
Beantragung oder Vertragsverlängerung vom Kunden zu prüfen und wird
Vertragsbestandteil.
3.2 Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Vertragsende.
3.3 Der Vertrag verlängert sich automatisch um die von der jeweiligen Registrierungsstelle vorgegebene Laufzeit.
3.4 Bereits gezahlte Entgelte werden bei Vertragsauflösung nicht an den Kunden zurückerstattet.
3.5 Der Dienstleister behält sich das Recht vor, den Vertrag
außerordentlich zu kündigen, wenn aus nicht von ihm zu vertretenden
Gründen die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht mehr oder nur noch
zu wesentlich veränderten Bedingungen verfügbar sind.
3.6 Bei Vertragsende ist der Dienstleister berechtigt, die vom Kunden hinterlassenen Daten vorbehaltlos zu löschen.
4 Sonstiges
4.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die
Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen. Die Vertragsparteien
verpflichten sich dazu, unwirksame oder nichtige Klauseln durch solche
zu ersetzen, die wirksam sind und dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen oder nichtigen Klausel am nächsten kommen. Dies gilt
entsprechend für Lücken in den ABG oder in den Verträgen.
4.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen
und Aufhebungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, durch die das
Schriftformerfordernis abbedungen werden soll.