1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) werden zum Bestandteil sämtlicher Verträge, welche die Firma D9T GmbH mit Sitz in Ulm (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) mit ihren Kunden schließt. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn ihre Geltung nicht mehr ausdrücklich vereinbart wurde, spätestens mit Annahme der Leistung. Die AGB des Dienstleisters gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn der Dienstleister ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat.
1.2 Für Domainverträge gelten über diese AGB hinaus die Domain-AGB.
1.3 Der Dienstleister ist jederzeit berechtigt diese AGB einschließlich aller Angaben wie Benutzungsbedingungen, Preislisten, Leistungsbeschreibungen etc. zu ändern oder zu ergänzen. Die geänderten AGB werden dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bekannt gegeben. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist der Dienstleister berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. Kündigt der Dienstleister nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.
1.4 Übertragungen und Abtretungen von Rechten und Pflichten des Kunden gegen den Dienstleister auf Dritte aus den zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertragsverhältnissen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.
1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle diesbezüglichen Änderungen sind auf den Seiten des Dienstleisters online im Internet unter http://d9t.de dauerhaft verfügbar. Der Kunde wird zur Zustimmung dieser AGB ausdrücklich aufgefordert.
2 Leistungen
2.1 Der Dienstleister darf sich zur Erfüllung der diesem obliegenden Leistungsverpflichtungen Dritter als Erfüllungshilfen bedienen. Die vertraglichen Pflichten des Dienstleisters bleiben hiervon unberührt.
2.2 Falls der Kunde eine Leistung Dritter über den Dienstleister bestellt oder als Zusatzleistung über den Dienstleister mitbestellt, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Kooperationspartner des Dienstleisters. Solche Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Kunden und berühren dieses nur im ausdrücklich angegebenen Umfang.
2.3 Der Einbeziehung von Geschäftsbedingungen des Kunden in das Vertragsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3 Zustandekommen von Verträgen; Angebote und Preise
3.1 Die Angebote des Dienstleisters, insbesondere die in Print- sowie elektronischen Medien angebotenen Leistungen und Preise, sind freibleibend und unverbindlich. Dabei handelt es sich lediglich um eine invitatio ad offerendum.
3.2 Der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden kommt erst dadurch zustande, dass der Dienstleister das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags schriftlich annimmt. Ebenso bedürfen sonstige Erklärungen und sämtliche Bestellungen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister.
4 Laufzeit der Verträge
4.1 Verträge über wiederkehrende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von jedem Vertragsteil im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Leistungsperiode aufgekündigt werden.
4.2 Der Vertrag über wiederkehrende Leistungen beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem der Kunde die Leistungen des Dienstleisters in Anspruch nehmen kann.
4.3 Die Mindestlaufzeit für Domains, Hosting, Miet-Softwaresystemen (Application Service Providing, im Folgenden ASP genannt) und SSL-Zertifikaten beträgt, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, zwölf Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Leistungen des Dienstleisters in Anspruch nehmen kann.
4.4 Die Mindestlaufzeit für geringfügige Leistungen, insbesondere Backup-Verträge, E-Mail Hosting und Update-Verträge beträgt einen Monat.
5 Kündigung
5.1 Bei SSL-Zertifikaten ist jede Vertragspartei nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich zu kündigen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um die Mindestvertragslaufzeit.
5.2 Bei allen übrigen Verträgen, die wiederkehrende Leistungen des Dienstleisters zum Gegenstand haben, ist nach Ablauf der Mindestlaufzeit jede Vertragspartei berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich zu kündigen.
5.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte, bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte für bereitgestellte Leistungen mehr als vier Wochen in Verzug kommt. Ein Teil der Entgelte ist dann als nicht unerheblich anzusehen, wenn er EUR 10,00 erreicht. Der Dienstleister ist in diesem Falle berechtigt, die auf die restliche Vertragslaufzeit entfallenden Nutzungsentgelte abzüglich etwa ersparter Aufwendungen als Schadenersatz zu verlangen.
5.4 In jedem Fall hat die Kündigung – unerheblich, ob es sich dabei um eine ordentliche oder um eine außerordentliche Kündigung handelt – schriftlich zu erfolgen. Dies gilt sowohl für den Dienstleister als auch für den Kunden.
6 Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten
6.1 Bei Verträgen, die wiederkehrende Leistungen des Dienstleisters zum Gegenstand haben, wird die Zahlung der Leistungen durch den Kunden bereits im Voraus fällig. Hierzu wird vom Dienstleister unabhängig von der jeweiligen Vertragslaufzeit ein Zahlungsintervall festgesetzt, in dem die entstehenden Kosten vom Kunden im Voraus zu bezahlen sind. Im Fall einer Vertragskündigung innerhalb des Intervalls erstattet der Dienstleister dem Kunden die zu viel bezahlten Kosten zurück.
6.2 Sofern der Dienstleister Softwareentwicklungsleistungen für den Kunden erbringt, erfolgt die Abnahme in monatlichen Teilen und ist vom Kunden schriftlich zu bestätigen. Über die Softwareentwicklung wird ein separater Entwicklungsvertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden geschlossen. Die Abnahme von Teilleistungen gilt spätestens zwei Wochen nach der Fertigstellung als erfolgt, sofern sich der Kunde die Abnahme nicht ausdrücklich vorbehält. Nach Fertigstellung der gesamten vom Dienstleister geschuldeten Softwareentwicklung findet eine Endabnahme statt. Dabei soll geklärt werden, ob die geschuldete Software funktioniert und ob das gesamte vom Dienstleister zu erstellende Werk den vereinbarten Anforderungen genügt und fehlerfrei funktioniert. Der Kunde verpflichtet sich, diese Endabnahme binnen zwei Wochen nach Fertigstellung der zu erstellenden Software durchzuführen.
6.3 Die Rechnungen des Dienstleisters sind vom Kunden innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt rein netto ohne Abzug zu begleichen. Kommt der Kunde dem nicht nach, ist der Dienstleister berechtigt, die mit dem Vertrag verbundenen Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung auszusetzen. Die Vertragslaufzeit sowie das kostenpflichtige Vorhalten der Betriebsbereitschaft bleiben davon unberührt. Ein Minderungs- oder Schadenersatzanspruch des Kunden ergibt sich daraus nicht.
6.4 Zahlungen des Kunden mit befreiender Wirkung können ausschließlich an den Dienstleister erfolgen.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister auf dessen schriftliches Verlangen für die Bezahlung monatlicher Entgelte eine Bankeinzugsermächtigung für das Konto des Kunden zu erteilen. Der Kunde hat insoweit für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Ist aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Grundes eine Teilnahme am Lastschriftverfahren nicht möglich, fällt aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwands eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,00 EUR pro Rechnung an. Bei Rücklastschriften ist der Dienstleister berechtigt, dem Kunden neben den anfallenden Bankgebühren eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR zu berechnen, soweit die Rücklastschrift vom Kunden zu vertreten ist.
6.6 Der Dienstleister kann dem Kunden Rechnungen über geringe Beträge auch in ausschließlich elektronischer Form zustellen. In diesem Fall erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm keine Rechnungen in Schriftform und auf dem Postweg zugesandt werden. Die Rechnung gilt als erhalten, wenn sie an die dem Dienstleister bekannte E-Mail-Adresse des Kunden übersandt worden ist. Verlangt der Kunde dennoch eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist der Dienstleister berechtigt, hierfür ein zusätzliches Entgelt von € 3,00 pro Rechnung zu verlangen.
6.7 Einwendungen gegen die Rechnungen des Dienstleisters sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnungen verlangen, muss aber die Unrichtigkeit der Abrechnung nachweisen
6.8 Der Dienstleister stellt pro berechtigter Zahlungserinnerung eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 sowie pro berechtigter Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 in Rechnung
6.9 Wird dem Dienstleister nach dem Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt, so ist der Dienstleister berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu erbringen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunden mit den Zahlungen fälliger Rechnungen in Verzug kommt, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird o.ä. Werden die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen vom Kunden nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens zehn Werktagen erbracht, so kann der Dienstleister von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt dem Dienstleister ausdrücklich vorbehalten.
7 Leistungen des Dienstleisters
7.1 Termine für die Erbringung der Leistungen des Dienstleisters sind nur verbindlich, wenn der Dienstleister dies ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch den Dienstleister getroffen hat.
7.2 Sobald eine Sendung den Dienstleister oder einen vom Dienstleister beauftragten Dritten verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden, soweit nicht schriftlich etwas anders vereinbart wurde. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware vom Dienstleister versichert, die Kosten hierfür trägt der Kunde. Transportschäden sind unverzüglich beim Transporteur und beim Absender anzuzeigen.
7.3 Unvorhersehbare Ereignisse aufgrund höherer Gewalt (z.B. behördliche Maßnahmen und Anordnungen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen und Kommunikationsnetzen, Leistungsverzug von Lieferanten, Streik, Aussperrung, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern des Dienstleisters oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den vom Dienstleister Betreibern von Subknotenrechnern (POPs) eintreten) sowie sonstige unvermeidbare, außerhalb des Einflussbereiches des Dienstleisters liegende oder vom Dienstleister nicht zu vertretende Störungen und Ereignisse, die zu Liefer- und Leistungsverzögerungen des Dienstleisters führen, berechtigen den Dienstleister, die Leistungserbringung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Wird der Dienstleister von seiner Verpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Dienstleister nur berufen, wenn der Kunde vom Dienstleister unverzüglich über die Behinderung unterrichtet wurde. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches des Dienstleisters liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn der Dienstleister oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
7.4 Zumutbare Teilreparaturen und Teillieferungen des Dienstleisters sind zulässig. Solche Leistungs- und Lieferverzögerungen sind dem Kunden mitzuteilen. Der Kunde kann im Falle des Verzugs dem Dienstleistender schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurück zu treten.
7.5 Der Dienstleister behält sich das Recht vor, sämtliche Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts jederzeit, auch ohne vorherige Ankündigung, zu verbessern oder zu ändern.
7.6 Kostenlose Leistungen des Dienstleisters sind freiwillige Leistungen, auf die zu keiner Zeit ein Rechtsanspruch des Kunden besteht. Die Leistungen können vom Dienstleister jederzeit, auch ohne vorherige Ankündigung, verändert oder eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch des Kunden ergibt sich hieraus nicht.
7.7 Die technische Wartung und Änderung der Hardware erfolgt ausschließlich durch den Dienstleister oder durch vom Dienstleister beauftragte Dritte. Sofern die Wartung und Änderung der Hardware durch vom Dienstleister beauftragte Dritte durchgeführt wird, haftet der Dienstleister dem Kunden gegenüber nicht. Der Dienstleister tritt dem Kunden jedoch sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen den beauftragten Dritten ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung an.
7.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Hardware des Dienstleisters zu besichtigen, zu demontieren, zu entfernen oder zu ändern. Verstößt der Kunde gegen diese Unterlassungspflicht, sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen den Dienstleister auf Gewährleistung und Schadensersatz ausgeschlossen. Der Dienstleister ist in diesem Fall jedoch berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daneben haftet der Kunde dem Dienstleister auf Schadensersatz.
7.9 Der Dienstleister gewährleistet dem Kunden eine Verfügbarkeit des an die Systeme des Dienstleisters angeschlossenen Backbones von 99,5%, sowie eine Dienstverfügbarkeit der Konnektivität am Serversystem von mindestens 99%, jeweils errechnet aus dem Jahresmittel (360 Tage). Die durchschnittliche Bereitstellungszeit (ggf. ohne endgültigen IP-Adressraum und endgültige Domains) berechnet sich ab Auftragsbestätigung durch den Dienstleister. Die Dienste werden am vereinbarten Übergabepunkt bereitgestellt. Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr für Störungen, die auf Eingriffe des Kunden oder Dritter, die technische Ausstattung des Kunden oder ungeeignete, unsachgemäße oder fehlerhafte Nutzung zurückzuführen sind.
8 Übergang von Eigentumsrechten
Beim Erwerb von Hard- oder Software durch den Kunden bleibt diese bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung Eigentum des Dienstleisters. Bei Dienstleistungen mit einem verwertbaren (Teil-) Ergebnis, insbesondere bei Konzeptions-, Programmier- und Designleistungen, bleibt der Dienstleister bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung Inhaber des Alleinverwertungsrechtes.
9 Vertragspflichten des Kunden
9.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Dienste des Dienstleisters alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie die Anweisungen des Dienstleisters zu beachten.
9.2 Der Kunde ist für die von ihm praktizierte Nutzung der Dienste des Dienstleisters selbst verantwortlich. Eine Haftung des Dienstleisters ist ausgeschlossen. Für den Dienstleister besteht in keinem Fall eine Prüfungspflicht der vom Kunden praktizierten Nutzung, insbesondere der durch den Kunden bereitgestellten Inhalte. Der Kunde stellt den Dienstleister von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Handlungen oder bereitgestellten Inhalten des Kunden beruhen.
9.3 Dem Kunden ist bekannt, dass das Internet eine öffentliche und internationale Institution ist. Er verpflichtet sich, das Internet sowie die Dienstleistungen des Dienstleisters und dessen Systeme nur im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze zu nutzen und alle behördlichen Vorschriften sowie die Anweisungen des Dienstleisters zu beachten. Er wird daher insbesondere unter Ergreifung aller erforderlichen und geeigneten Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass keine gesetzeswidrigen Inhalte über die Übertragungswege, die vom Dienstleister zur Erbringung der Leistung verwendet und zur Verfügung gestellt werden, geleitet werden.
9.4 Der Kunde hat seine Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik so zu konfigurieren und zu gestalten, dass sie weder Ziel noch Ausgangspunkt von Störungen ist, die geeignet sind, den vom Dienstleister oder einem Dritten angebotenen Internetdienst oder generell einen reibungs- und fehlerlosen Netzbetrieb zu beeinträchtigen. Der Kunde wird seinen eigenen Kunden ("Drittkunden") diese Verpflichtungen ebenfalls auferlegen.
9.5 Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Dienstleister unverzüglich über Störungen und Sicherheitsmängel aller vom Kunden genutzten und vom Dienstleister bereitgestellten Leistungen zu unterrichten (Störungsmeldung) und dem Dienstleister bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbaren Umfang zu unterstützen. Stellt sich dabei heraus, dass die Störung nicht vom Dienstleister zu vertreten ist bzw. nicht auf einen Fehler der von vom Dienstleister erbrachten Leistungen beruht, ist der Dienstleister berechtigt, dem Kunden den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen.
10 System- und Softwareupdates
Sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden trägt der Dienstleister Sorge für die technische Wartung der Systeme im Rahmen der Betriebsbereitschaft sowie die Aktualisierung der darauf betriebenen und durch den Dienstleister bereitgestellten Software. Der Kunde hat keinen Anspruch auf bestimmte Versionen oder Aktualisierungen der Systemsoftware (Betriebssystem, Webserver und Standarddienste). Sind die technischen Wartungs- und Aktualisierungsmaßnahmen nicht ohne kurzzeitige Betriebsunterbrechungen durchführbar, so wird der Dienstleister den Kunden im Vorfeld informieren.
11 Datenschutzvereinbarungen
11.1 Beide Vertragsparteien sind zur besonderen Sorgfalt im Umgang mit Daten verpflichtet. Der Dienstleister sammelt persönliche Daten des Kunden nur in dem Umfang, der für den reibungslosen Geschäftsablauf notwendig ist. Dazu gehört die Speicherung von personenbezogenen Daten, insbesondere Adress- und Telekommunikationsdaten, steuerrelevante Daten und sonstige Daten, die für die Bearbeitung von Aufträgen notwendig sind, auf einem Datenträger. Der Kunde wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass der Dienstleister seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich der Dienstleister Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der Dienstleister berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Der Dienstleister steht dafür ein, dass alle Personen, die vom Dienstleister mit der Abwicklung der zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträge betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Kunde seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste des Dienstleisters nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen
11.2 Der Dienstleister stellt im Übrigen mit geeigneten technischen Mitteln sicher, dass die personenbezogenen Daten des Kunden vom Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt sind.
11.3 Die Daten des Kunden werden beim Dienstleister verwendet, um persönliche Empfehlungen für den Kunden zu erstellen und zu verfeinern.
11.4 Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, wenn dies für die Durchführung des Auftrags des Kunden nötig ist, insbesondere bei Domainregistrierungen, Domainänderungen und Zertifikat-Anträgen, oder auf Anweisung von berechtigten Behörden. Sollte die Weitergabe an einen vom Dienstleister beauftragten Dritten nötig sein, wird der Kunde darüber gesondert informiert.
11.5 Das Anfragen und Einholen spezieller Angebote des Kunden gelten als Zustimmung zur Sammlung und Weiterverwendung dieser Informationen durch den Dienstleister.
11.6 Daten über die Besucher der Webseiten des Dienstleisters werden erhoben, um das Nutzerverhalten analysieren, und um damit den Kundenservice auf den Webseiten verbessern zu können.
11.7 Verbindungsdaten, insbesondere IP-Adresse und Zeitpunkt eines Zugriffs, zu allen Diensten auf den Servern des Dienstleisters werden aus sicherheitstechnischen Gründen gespeichert.
12 Haftung des Dienstleisters
12.1 Gegenüber Unternehmern haftet der Dienstleister für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit dem Dienstleister seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für sonstige Erfüllungsgehilfen haftet der Dienstleister nur bei Vorsatz und soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen.
12.2 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichen Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters, dessen gesetzlicher Vertreter und leitender Angestellter, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gegenüber Verbrauchern haftet der Dienstleister nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
12.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch den Dienstleister und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
13 Gewährleistung
13.1 Der Dienstleister gewährleistet dem Kunden die Erbringung seiner Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik sowie entsprechend der vertraglichen Zusatzvereinbarungen einschließlich der Leistungsbeschreibung des beanspruchten Dienstes und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften.
13.2 Der Dienstleister gewährleistet, dass die durch den Dienstleister hergestellten Standard-Softwareprogramme vertragsgemäß grundsätzlich einsetzbar sind. Das bedeutet, dass ihre Arbeitsweise mit der Beschreibung in der jeweiligen Benutzerdokumentation übereinstimmt. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler in Standard-Softwareprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Voraussetzung für einen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist und in der letzten vom Kunden übernommenen Version des jeweiligen Programms auftritt.
13.3 Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr für Störungen, die auf Eingriffe des Kunden oder Dritter, auf die technische Ausstattung des Kunden oder auf ungeeignete, unsachgemäße oder fehlerhaften Nutzung zurückzuführen sind.
13.4 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind zunächst auf das Recht auf Nachbesserung beschränkt. Der Kunde kann andere Gewährleistungsrechte erst dann geltend machen, wenn die Nachbesserung durch den Dienstleister fehlgeschlagen ist.
13.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Lieferdatum, spätestens ab Nutzbarkeit der Leistungen durch den Kunden. Diese Frist gilt auch für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegen den Dienstleister aufgrund von Mangelfolgeschäden. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen. Gewährleistungsansprüche gegen den Dienstleister stehen nur dem vertraglichen Kunden des Dienstleisters zu und sind nicht an Dritte abtretbar.
14 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
14.1 Gegen Ansprüche des Dienstleisters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
14.2 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches des Dienstleisters liegende Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn der Dienstleister oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt. Für Ansprüche gegen vom Dienstleister beauftragte Dritte haftet dieser nicht. Stattdessen werden dem Kunden die Ansprüche gegen den Dritten abgetreten. Der Kunde nimmt diese Abtretung hiermit an.
15 Widerrufsrecht
15.1 Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge besteht keinerlei Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden, wenn mit der Ausführung der Leistung (z. B. Domainregistrierung, Account-Einrichtung und Freischaltung etc.) mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden bereits begonnen wurde, oder der Kunde dies selbst veranlasst hat. Dies wird mit Zustimmung der AGB bei der Registrierung bestätigt.
15.2 Ferner sind die Bestimmungen über Fernabsatzverträge nicht anwendbar für solche Waren, deren Wert dem Kunden schon unentziehbar zugeflossen ist.
16 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für diese AGB, für die sonstigen Verträge sowie für die Geschäftsbeziehungen, die zwischen den Vertragsparteien geschlossen werden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist, soweit dies zulässig vereinbart werden kann, Ulm. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.
17 Sonstiges
17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich dazu, unwirksame oder nichtige Klauseln durch solche zu ersetzen, die wirksam sind und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Klausel am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für Lücken in den AGB oder in den Verträgen.
17.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, durch die das Schriftformerfordernis abbedungen werden soll.
Domain-AGB
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge betreffend Domains, welche die Firma D9T GmbH mit Sitz in Ulm (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) mit ihren Kunden schließt. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn ihre Geltung nicht mehr ausdrücklich vereinbart wurde, spätestens mit Annahme der Leistung. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn der Dienstleister ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Diese AGB für Domainverträge ergänzen die AGB des Dienstleisters
[http://d9t.de/agb].
2 Domains
2.1 Der Dienstleister wird gegenüber der jeweiligen Domain-Vergabe Organisation lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
2.2 Der Kunde versichert, dass durch Registrierung der vom Kunden gewünschten Internet-Domain keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl des Domainnamens allein verantwortlich ist und erklärt, den Dienstleister von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Domain freizustellen.
2.3 Der Kunde erkennt mit der Beauftragung einer Domainregistrierung unter dem Top-Level .de die Registrierungsrichtlinien der DENIC [http://www.denic.de/de/richtlinien.html] und mit Beauftragung einer Domainregistrierung unter dem Top-Level com, net, org, info oder biz an, dass bei Domainstreitigkeiten das sogenannte UDRP-Verfahren (Uniform Dispute Resolution Policy) [http://www.icann.org/udrp/udrp.htm] Anwendung findet.
2.4 Der Dienstleister übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit eines Domainnamens. Alle in dieser Hinsicht erteilten Auskünfte sind unverbindlich, dies gilt auch für erfolgte Auftragsbestätigungen. Auch die Beantragung der Domain durch den Dienstleister stellt keine Gewährleistung der Zuteilung des gewünschten Domainnamens dar.
2.5 Eine Änderung eines Domainnamens ist zu keiner Zeit möglich.
3 Laufzeit und Kündigung
3.1 Jede Registrierungsstelle für Top-Level-Domains (TLD) legt individuelle Laufzeiten fest. Der Dienstleister gibt diese Laufzeiten in Bezug auf Domains an den Kunden weiter. Die aktuelle Regelung ist vor Beantragung oder Vertragsverlängerung vom Kunden zu prüfen und wird Vertragsbestandteil.
3.2 Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Vertragsende.
3.3 Der Vertrag verlängert sich automatisch um die von der jeweiligen Registrierungsstelle vorgegebene Laufzeit.
3.4 Bereits gezahlte Entgelte werden bei Vertragsauflösung nicht an den Kunden zurückerstattet.
3.5 Der Dienstleister behält sich das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht mehr oder nur noch zu wesentlich veränderten Bedingungen verfügbar sind.
3.6 Bei Vertragsende ist der Dienstleister berechtigt, die vom Kunden hinterlassenen Daten vorbehaltlos zu löschen.
4 Sonstiges
4.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich dazu, unwirksame oder nichtige Klauseln durch solche zu ersetzen, die wirksam sind und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Klausel am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für Lücken in den ABG oder in den Verträgen.
4.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, durch die das Schriftformerfordernis abbedungen werden soll.